Diese Webseite ist ein Ergebnis meiner inzwischen beinahe zwei Jahrzehnte andauernden Forschungsarbeit zum KZ-Außenlagerkomplex Dachau-Allach, dem zweitgrößten Konzentrationslager Bayerns am Rand der Stadt München im Stadtteil Ludwigsfeld. Es gehörte zum KZ-Werk BMW-Allach. Ich selbst hatte von der Existenz dieses Lagers bereits als Kind von meinem Vater erfahren, der in diesem KZ-Außenlager seine Befreiung erlebte. Im familiären Rahmen begegnete ich damals persönlich ehemaligen Häftlingen (Männer und Frauen), die untereinander offen über ihr Leben im KZ erzählten. Darunter waren Juden, Sozialdemokraten, Gewerkschafter und Kommunisten, Franzosen, Russen und Norweger. Dabei wurden unglaubliche und für mich als Kind spannende Geschichten erzählt, dass im mich im Rahmen einer „Familienchronik” entschlossen habe, diesem KZ-Außenlager nicht nur archivalisch „auf den Grund” zu gehen. In diesem Zusammenhang konnte ich erreichen, dass das Landesamt für Denkmalschutz Teile des ehemaligen O.T.-Lagers archäologisch untersuchte und die Ergebnisse in der Ausstellung „Zeitspuren” in der KZ-Gedenkstätte Dachau präsentieren konnte. Bei den Grabungen fand man ein Massengrab, insgesamt die sterblichen Überreste von 12 KZ-Opfern, die über 60 Jahre nach ihrer Ermordung auf dem Dachauer Friedhof 2017 in Würde und im Beisein aller Konfessionsvertreter begraben werden konnten.
Mir ist es besonders wichtig, Erzählungen durch Fakten zu untermauern. Dazu habe ich eine Vielzahl von Archiven besucht, Original-Dukumente und Prozessakten gewälzt sowie ehemalige und nicht mehr lebende Mithäftlinge befragt. Ich bin dabei zu für mich wichtigen neuen Erkenntnissen gelangt, und habe dabei viele Irrtümer und Widersprüche - letztlich auch für mich - auflösen können.
Schon wenige Monate nach der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches am 8. Mai 1945 eröffneten die Alliierten am 15. November 1945 den 1. Dachauer Prozess - sog. Dachauer Hauptprozess - gegen 40 Täter im Konzentrationslager Dachau, mit den Außenlagern Allach und Kaufering. Mit den Ermittlungen waren bereits vor der Befreiung des Lagers durch die War Crimes Group, einer speziellen Abteilung der US-Militärjustizbehörde (Judge Adovcate General’s Department), begonnen worden, diese auch mit der Durchführung der Dachauer Gerichtsverfahren beauftragt. Angeklagt waren Kriegsverbrechen an alliierten Soldaten und Mitbürgern nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 und der Genfer Konvention von 1929, das „gemeinschaftliche Vorgehen in einem verbrecherischen System” („Common Design”) in den Lagern Dachau, Allach und Kaufering. Die Beweislage gegen die 40 Angeklagten war erdrückend. Das Gericht sprach bereits knapp einen Monat später am 13. Dezember 1945 sein Urteil. Auch Josef Jarolin, SS-Kommandant des KZ-Außenlagers Dachau-Allach wurde zum Tod durch den Strang verurteilt. Er hatte zugegeben, mehrere hundert sowjetische Kriegsgefangene auf dem Schießplatz in Hebertshausen ermordet zu haben.
Maßgeblich für die Verurteilung waren die Aussagen der überlebenden Zeugen und eine fast vollständig erhalten gebliebene Häftlingskartei, die von den KZ-Häftlingen teilweise vor ihrer Vernichtung durch die SS gerettet werden konnte.
Der Prozess:
- Angeklagt waren Kriegsverbrechen an alliierten Soldaten und nichtdeutschen Zivilisten ab dem Kriegsbeginn und der Kapitulation des Deutschen Reiches am 8. Mai 1945.
- Die überlebenden Häftlinge traten im Prozeß als Zeugen den Angeklagten gegenüber.
- Mit Hilfe der „geretteten Akten" und den Aussagen der überlebenden Häftlinge gelang es, die Täter wegen ihrer begangener Kriegsverbrechen zu überführen.
Die Täter wiederum waren sich meist über ihre in den Lagern verübten Verbrechen im klaren. Sie gaben an, die Taten in der Überzeugung verübt zu haben, um das das NS-System zu schützen. Viele SS-Täter, die noch vor dem „Eintreffen der Alliierten” versucht hatten, die Spuren ihrer Verbrechen zu beseitigen, indem sie u.a. Häftlinge ermordeten, konnten persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Alle Angeklagten wurden von dem Gericht für schuldig erklärt, 36 von ihnen zum Tode verurteilt.
Es folgten weitere Dachauer Prozesse gegen "1672 Personen, denen mehr als Tausend einschlägige Verbrechen vorgeworfen wurden. Gegen 426 Angeklagte wurden schließlich Todesstrafen verhängt, 268 davon wurden vollstreckt." 1)
Eine Tatbeteiligung von Privatpersonen und Firmen am Vernichtungskonzept von Wehrmacht und SS sowie ihrer begangenenen Gräueltaten an den anderen Häftlingen spielte in dem 1. Prozess so gut wie keine Rolle.
_______________________________
1) nsdoku München: https://www.nsdoku.de/lexikon/artikel/dachauer-prozesse-136. Abruf vom 2.8.2026.
