
Bereits geringste Verfehlungen ausländischer Mitarbeiter führten bei BMW zu drakonischen Strafen. Nach einer erhalten gebliebenen Bekanntmachung der Betriebsführung mit der Nr. 41/43 wurden auf Antrag der Firma BMW u.a. folgende Arbeiter mit KZ-Haft bestraft: Wegen dauernden unentschuldigten Fehles wurde der Belgier Walter Audin aus der BMW-Abteilung 0111 mit 7 Wochen Haft (davon 4 Wochen KZ-Lager und 3 Wochen Arbeitserziehungslager) bestraft. Der Dreher Walter Audin, * am 26.5.1924 aus Elouges in Belgien, wurde am 19.6.1943 in das KZ-Außenlager Dachau-Allach von der Münchner Gestapo eingeliefert und am 22.7.1943 wieder entlassen. Im Anschluss daran wurde er in das Arbeitserziehungslager Moosach überstellt. Auf seiner KZ-Häftlingskarteikarte wurde er als Schutzhäftling mit der Nummer 48473 geführt. Die Kennung NA (Nicht Außenlager) weist darauf hin, dass er in kein Außenlager - z.B. Kempten, Markirch oder Trostberg - überstellt werden durfte.
Auch der Kraftfahrer Walter Benzl, * 2.6.1922 aus Taus in Tschechien und der Abteilung 1201 wurde am 19.3.1943 in das KZ-Außenlager Dachau-Allach überstellt. Er wurde wegen andauernden unentschuldigten Fehlens zu 8 Wochen Haft (5 davon in KZ-Haft, 3 im Arbeitserziehungslager) verurteilt. Auch er hatte die Kennung NA erhalten und durfte nicht in ein Außenlager überstellt werden. Walter Benzl war Tscheche. Er wurde am 29. Juli 1943 aus dem KZ wieder entlassen.
Drastischer erscheint die KZ-Einweisung des französischen Fremdarbeiters Roger Calabrese. Wegen andauernden unentschuldigten Fehlens wurde er zu acht Wochen Haft (6 Wochen KZ-Lager und 2 Wochen Arbeitserziehungslager) „verurteilt“. Der am 15.3.1921 in Paris geborene Franzose war verheiratet, hatte 2 Kinder und katholisch. Auch bei ihm war die Kennung NA für „Nicht Außenlager“ auf seiner Schreibstubenkarte eingetragen. Roger Calabrese wurde von der Münchner Gestapo noch zwei weitere Male in das KZ-Dachau-Allach eingewiesen. Für viereinhalb Wochen vom 8.7.1943 - 2.9.1943 und für acht Wochen vom 19.2.1944 - 12.4.1944. Unterschrieben war diese Strafverfügung vom 11.9.1943 von Personalchef Dr. Wrba sowie den Betriebsräten Gassner und Denk. 1)
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1) Staatsarchiv München, SpKA K2012 Wrba Max.
